Datenschutz – aktuelle Entwicklungen

Momentan kocht das Thema Datenschutz ja wieder unglaublich hoch. Was in den vergangenen Monaten immer mal wieder diskutiert und debattiert wurde, ist eigentlich momentan Gesprächsstoff beim morgentlichen Kaffeeholen zweier Web-Analysten. Das Thema Datenschutz ist in der Web-Analyse schon immer etwas Besonderes gewesen. Warum? Weil das Ziel der Web-Analyse die Analyse von Bewegungsdaten einer aggregierten, anonymen Masse auf einer bestimmten Webseite ist. Um dies zu bewerkstelligen ist es notwendig Daten zu speichern und in Reports ersichtlich zu machen.  Dreh- und Angelpunkt der aktuellen Streitigkeiten ist die Speicherung von IP-Adressen zur Web-Analyse. Hier mal die Chronologie der Ereignisse, mit aktuellen Entwicklungen der letzten Tage.

27.11.2009 – der Düsseldorfer Kreis veröffentlicht einen Beschluss

(Download-Link des Beschlusses des Düsseldorfer Kreises, PDF, 57kB)

Folgende Inhalte sind in dem Beschluss enthalten:

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durchWeb-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach duürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.

  • Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zumWiderspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
  • Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
  • Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
  • Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.

27.11. 2009 bis heute

Die Szene diskutiert sich die Finger wund. Alle Größen melden sich zu Wort. Einige Beispiele:

Sicherlich gibt es noch mehr Beispiele. Auch richtig große Online-Portale über die Online-Marketing-Grenze hinweg haben über die Entwicklungen berichtet.

Was innerhalb der Fachleute der Szene jedoch immer wieder genannt wird ist: Web-Analyse ist nicht die Auswertung von individuellem Nutzungsverhalten. Vielmehr geht es um die Analyse von Gruppen mit gleichen Merkmalen (z.B. neue Besucher, wiederkehrende Besucher, Kanal-AdWords-Nutzer, Kanal-Newsletter-Nutzer etc), um der Webseite mehr Benutzerfreundlichkeit zu bieten.

Uneinig ist man sich anscheinend, ob die IP-Adresse nun ein personenbezogenes Merkmal ist oder nicht. Viel diskutiert ist die Frage der Auslegung des Beschlusses, der offenbar noch viele Fragen offen lässt.

08.01.2010 Der Landesbeauftragte für Datenschutz Rheinland-Pfalz erklärt Google Analytics als nicht-datenschutzkonform

(Download-Link des Hinweises vom Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz, PDF, 57kB)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz Rheinland-Pfalz erklärt Google Analytics als nicht-datenschutzkonform, weil…:

  • Umsetzung des Widerspruchsrechtes (GA bietet selbst keinen Opt-out an)
  • Trennung der Profildaten von den Daten über den Träger des Pseudonyms (Google schließe nicht aus, dass die Daten nicht-anonymisiert verwendet werden)
  • Löschung der Nutzungsdaten (gesammelte Daten können vom Shopanbieter nicht gelöscht werden)
  • Hinweis auf Einsatz von Google Analytics (häufig fehle ein Hinweis zur Verwendung von GA)
  • Übermittlung der Daten in die USA
  • Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung der IP-Adresse (IP-Adresse wird zur Geolokalisierung verwendet)

08.01.2010 Google gibt Statement ab, dass Datenschutz zu den obersten Prioritäten gehört

Auf Anfrage des Googlewatchblog (Quelle) gibt Google folgende Stellungnahme ab:

“Datenschutz gehört bei Google zu den obersten Prioritäten. So binden wir Datenschutz-Optionen in all unsere Produkte ein. Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der Beschluss in Bezug auf Web-Analyse-Dienste des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird.

Die Daten, die Google Analytics erhebt, werden von Google für nichts anderes verwendet, als den Website-Betreibern, die Google Analytics verwenden, die Nutzung ihrer Seite aufzuzeigen. Dadurch helfen wir ihnen, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit ihrer Website zu verbessern. Google Analytics entspricht dem europäischen Datenschutz-Gesetz und wird darüberhinaus von einigen europäischen Datenschützern auf ihren eigenen Websites eingesetzt.”

Fazit

Ich bin gespannt wie die Diskussion weitergeht und wie der Markt reagieren wird. Unabhängig von einer persönlichen Wertung der Ereignisse habe ich jedoch den Eindruck, dass der Düsseldorfer Kreis viel Unruhe gestiftet hat, welcher nun nach und nach aufbereitet werden muss.

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2 Kommentare vorhanden für “Datenschutz – aktuelle Entwicklungen”

[...] und Erläuterungen zu den Bestimmungen des Düsseldorfer Kreises (zur Vorgeschichte siehe hier). Unterm Strich finde ich diese Art der Aufklärung in Ordnung, auch wenn man natürlich [...]

[...] der Kürzung der IP-Adressen wird auf einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses des Düsseldorfer Kreises eingegangen, welcher die IP-Adresse als personenbezogenes Merkmal ansah und eine Speicherung [...]

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