Aufklärung ist immer ein guter Weg: das hat sich auch das Institut für IT-Recht gedacht und hat kurzerhand ein Aufklärungsvideo zu den aktuell anherrschenden Datenschutzdiskussionen im Bezug zur Verwendung von Tracking-Tools veröffentlicht. Inhalt sind Details und Erläuterungen zu den Bestimmungen des Düsseldorfer Kreises (zur Vorgeschichte siehe hier). Unterm Strich finde ich diese Art der Aufklärung in Ordnung, auch wenn man natürlich über den Inhalt und die Auslegung des Düsseldorfer Kreises diskutieren kann.
Neben den einzelnen Punkten der Richtlinien des Düsseldorfer Kreises wird vom Moderator eine Erklärung der Punkte geliefert.
Hier nun das Video:
(via eControlling)

